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Meldepflicht
Geflügel (Hühner, Enten, Perl- und Truthühner, Gänse, Strauße / Nandus, Fasanen, Rebhühner / Wachteln) und Tauben müssen gemeldet werden, egal wie viele Tiere Sie besitzen.
Im Landkreis Fürth gelten die Bestimmungen auf der Seite des Veterinärwesens.
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Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer beim Amt für Landwirtschaft und Forsten
Mit der erteilten Betriebsnummer die folgenden Anträge stellen: -
Antrag bei der Tierseuchenkasse Nur für Hühner und Truthühner! Nicht nötig für Enten und Gänse!
(Tierseuchenbeitrag beträgt bei Kleinbeständen. 9 Euro Mindestbeitrag Jährlich )
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