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Meldepflicht

Geflügel (Hühner, Enten, Perl- und Truthühner, Gänse, Strauße / Nandus, Fasanen, Rebhühner / Wachteln) und Tauben müssen gemeldet werden, egal wie viele Tiere Sie besitzen.

Im Landkreis Fürth gelten die Bestimmungen auf der Seite des Veterinärwesens.

  1. Antrag auf Zuteilung einer Betriebsnummer beim Amt für Landwirtschaft und Forsten   
    Mit der erteilten Betriebsnummer die folgenden Anträge stellen:

  2. Anzeige einer Tierhaltung

  3. Antrag bei der Tierseuchenkasse    Nur für Hühner und Truthühner! Nicht nötig für Enten und Gänse!
    (Tierseuchenbeitrag beträgt bei Kleinbeständen. 9 Euro Mindestbeitrag Jährlich )

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